Im Fachbereich Lebensmittelrecht werden die allgemeinen Grundzüge des europäischen Lebensmittelrechts sowie der Vollzug des Lebensmittelrechts behandelt. Insbesondere wird dabei auch auf die lebensmittelrechtlichen Regelungen beim Inverkehrbringen von Bier, Biermischgetränken und Erfrischungsgetränken eingegangen.